| studiengangübergreifend |
Wechsel in die neue PO |
Wann und wie kann ein Wechsel in die Prüfungsordnung der reakkreditierten Studiengänge beantragt werden? |
Ein Wechsel der Prüfungsordnung kann jederzeit beim Prüfungsservice der Fakultät beantragt werden. Der Antrag kann per Mail an Studium-Deutz@th-koeln.de unter Angabe der Matrikelnummer gestellt werden, sobald die Prüfungsordnung in Kraft getreten ist (ab dem WiSe 26/27). |
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Wechsel in die neue PO |
Welche Möglichkeiten bestehen, Module aus der bisherigen Prüfungsordnung bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung anrechnen zu lassen? |
Einige Module der bisherigen (alten) Prüfungsordnung, bleiben auch in der neuen Prüfungsordnung erhalten und können, sofern bereits bestanden, angerechnet werden. Bitte beachten Sie hierzu die Liste der Anerkennungen bzw. äquivalenten Module.
Bereits bestandene Module, welche es in der Form in der neuen Prüfungsordnung nicht mehr angeboten werden können als Zusatzmodule oder (je nach Prüfungsordnung) als Wahlpflichtmodule übertragen werden.
Wurde das Modul im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden, ist der Wechsel in die neue Prüfungsordnung möglich. Ist das Modul endgültig nicht bestanden (ENB), so besteht jedoch ein Einschreibehindernis; ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung wäre demnach nicht möglich, solange das Modul nicht bestanden ist. |
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Wechsel in die neue PO |
Können bereits absolvierte Module aus der bisherigen (alten) Prüfungsordnung bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung als Zusatzmodule auf dem Zeugnis aufgeführt werden? |
Sofern Module aus der bisherigen (alten) Prüfungsordnung in der neuen Prüfungsordnung nicht angerechnet werden, können diese auf Antrag der oder des Studierenden als Zusatzmodule inklusive Note in das Zeugnis aufgenommen werden.
Diese werden jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
Als Prüfung in Zusatzmodulen gilt auch der Fall, dass Studierende aus einem Katalog von Wahlpflicht- oder Schwerpunktmodulen mehr als die vorgeschriebene Anzahl auswählen und diese durch Modulprüfungen erfolgreich abschließen. |
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Verbleib in der bisherigen (alten) PO |
Können Module der neuen Prüfungsordnung auch in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung angerechnet werden? |
Ja dies ist möglich.
Wenn Sie in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung verbleiben, können Sie Module (Lehrveranstaltungen) der neuen Prüfungsordnung belegen und diese als Module in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung anrechnen lassen.
Die Anrechnung erfolgt nicht auf Grundlage der erbrachten ECTS-Punkte oder der Prüfungsform, sondern anhand der erzielten Learning Outcomes.
Sofern keine signifikanten Unterschiede bestehen, kann das Modul auch im Rahmen der bisherigen (alten) Prüfungsordnung anerkannt werden. |
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Verbleib in der bisherigen (alten) PO |
Wie können Prüfungen von auslaufenden Modulen oder bei geänderter Prüfungsform auch in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung belegt werden? |
Es wird ein Prüfungsangebot geben. In welcher Form legt die/der Modulverantwortliche bzw. Prüferin fest und kommuniziert dies an die Studierenden. |