| studiengangübergreifend |
Wechsel in die neue PO |
Wann und wie kann ein Wechsel in die Prüfungsordnung der reakkreditierten Studiengänge beantragt werden? |
Ein Wechsel der Prüfungsordnung kann jederzeit beim Prüfungsservice der Fakultät beantragt werden. Der Antrag kann per Mail an Studium-Deutz@th-koeln.de unter Angabe der Matrikelnummer gestellt werden, sobald die Prüfungsordnung in Kraft getreten ist (ab dem WiSe 26/27). |
| studiengangübergreifend |
Wechsel in die neue PO |
Welche Möglichkeiten bestehen, Module aus der bisherigen Prüfungsordnung bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung anrechnen zu lassen? |
Einige Module der bisherigen (alten) Prüfungsordnung, bleiben auch in der neuen Prüfungsordnung erhalten und können, sofern bereits bestanden, angerechnet werden. Bitte beachten Sie hierzu die Liste der Anerkennungen bzw. äquivalenten Module.
Bereits bestandene Module, welche es in der Form in der neuen Prüfungsordnung nicht mehr angeboten werden können als Zusatzmodule oder (je nach Prüfungsordnung) als Wahlpflichtmodule übertragen werden.
Wurde das Modul im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden, ist der Wechsel in die neue Prüfungsordnung möglich. Ist das Modul endgültig nicht bestanden (ENB), so besteht jedoch ein Einschreibehindernis; ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung wäre demnach nicht möglich, solange das Modul nicht bestanden ist. |
| studiengangübergreifend |
Wechsel in die neue PO |
Können bereits absolvierte Module aus der bisherigen (alten) Prüfungsordnung bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung als Zusatzmodule auf dem Zeugnis aufgeführt werden? |
Sofern Module aus der bisherigen (alten) Prüfungsordnung in der neuen Prüfungsordnung nicht angerechnet werden, können diese auf Antrag der oder des Studierenden als Zusatzmodule inklusive Note in das Zeugnis aufgenommen werden.
Diese werden jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
Als Prüfung in Zusatzmodulen gilt auch der Fall, dass Studierende aus einem Katalog von Wahlpflicht- oder Schwerpunktmodulen mehr als die vorgeschriebene Anzahl auswählen und diese durch Modulprüfungen erfolgreich abschließen. |
| studiengangübergreifend |
Verbleib in der bisherigen (alten) PO |
Können Module der neuen Prüfungsordnung auch in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung angerechnet werden? |
Ja dies ist möglich.
Wenn Sie in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung verbleiben, können Sie Module (Lehrveranstaltungen) der neuen Prüfungsordnung belegen und diese als Module in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung anrechnen lassen.
Die Anrechnung erfolgt nicht auf Grundlage der erbrachten ECTS-Punkte oder der Prüfungsform, sondern anhand der erzielten Learning Outcomes.
Sofern keine signifikanten Unterschiede bestehen, kann das Modul auch im Rahmen der bisherigen (alten) Prüfungsordnung anerkannt werden. |
| studiengangübergreifend |
Verbleib in der bisherigen (alten) PO |
Wie können Prüfungen von auslaufenden Modulen oder bei geänderter Prüfungsform auch in der bisherigen (alten) Prüfungsordnung belegt werden? |
Es wird ein Prüfungsangebot geben. In welcher Form legt die/der Modulverantwortliche bzw. Prüferin fest und kommuniziert dies an die Studierenden. |
| studiengangspezifisch |
Master Maschinenbau |
Wie erhalten Sie einen Schwerpunkt auf dem Masterzeugnis? |
Um einen Schwerpunkt auf dem Abschlusszeugnis ausgeschrieben zu bekommen, müssen sowohl alle drei Schwerpunktmodule, sowie das Forschungsseminar und die Masterarbeit in dem angestrebten Schwerpunkt absolviert werden. Insgesamt werden 60 ECTS-Punkte in dem jeweiligen Schwerpunkt absolviert.
Für die Anerkennung eines Schwerpunkts muss jeweils ein Schwerpunktmodul aus jedem Unterbereich des gewählten Schwerpunkts belegt werden. Beispielhaft für den Schwerpunkt Produktentwicklung bedeutet dies: Je ein Modul aus den Unterbereichen „Entwicklung automatisierter Systeme“, „Green Engineering“ und „Werkstoffe & Fertigungstechnologien“.
Die Zuordnung der Masterarbeit und des Forschungsseminar zu einem der Schwerpunkte erfolgt im Rahmen des Kolloquiums mithilfe eines Formblatts, welches die betreuende Person der Masterarbeit in Rücksprache mit der betreuenden Person des Forschungsseminar auszufüllen hat.
Sprechen Sie Ihre betreuenden Personen frühzeitig darauf an, welchen Schwerpunkt Sie anstreben, damit die Themen des Forschungsseminars und der Masterarbeit dem angestrebten Schwerpunkt entsprechen. |
| studiengangspezifisch |
Master Maschinenbau |
Werden bereits im Sommersemester 2026 Projekte im Forschungsseminar angeboten, die eindeutig den zwei neuen Schwerpunkten „Produktentwicklung“ bzw. "Smart Systems und soziotechnische Systeme" zugeordnet werden können? |
Ja, im Forschungsseminar werden bereits im Sommersemester 2026 schwerpunktspezifische Themen angeboten.
Sprechen Sie Ihre betreuenden Personen darauf an, welchen Schwerpunkt Sie anstreben, damit das Projekt des Forschungsseminars entsprechend fokussiert werden kann.
Die Zuordnung der Masterarbeit und des Forschungsseminars zu einem der Schwerpunkte erfolgt erst im Rahmen des Kolloquiums. |
| studiengangspezifisch |
Master Maschinenbau |
Kann ein Modul, das in der bisherigen (alten) PO absolviert wurde, in der neuen PO für das entsprechende Cluster der alten PO angerechnet werden, auch wenn es in der neuen PO einem anderen Cluster zugeordnet ist? |
Nein, das ist nicht möglich. Um einen Schwerpunkt auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen zu bekommen, müssen unter anderem jeweils ein Schwerpunktmodul aus den drei unterschiedlichen Clustern belegt werden. Eine Anrechnung von Modulen aus der bisherigen (alten) PO, die anderen Schwerpunkten bzw. Clustern zugeordnet sind, ist daher ausgeschlossen.
Diese können als Zusatzmodule berücksichtig werden, werden jedoch nicht zur Bildung der Gesamtnote berücksichtig. |