Videoüberwachung F07
Hier finden Sie Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung in der Fakultät für Informations-, Medien- und Elektrotechnik Schulz, Glorija [gschulz]
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Technische Hochschule Köln
Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragen
datenschutzbeauftragter@th-koeln.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 1 DSG NRW:
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Schutz des Eigentums und Besitzes
Werden die Daten weitergegeben?
Videoaufzeichnungen werden ggf. Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, wenn dies im konkreten Fall zur Verfolgung von Straftaten erforderlich sein sollte.
Wann wird aufgezeichnet?
Fragen hierzu richten Sie bitte an Schulz, Glorija [gschulz]
Wie lange werden die Videoaufnahmen gespeichert?
Die Videodaten werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach einer der zur Zweckerreichung erforderlichen Speicherdauer automatisch gelöscht. Der Zweck ist dann erreicht, wenn sicherheitsrelevante Vorfälle in dem überwachten Bereich sicher erkannt werden konnten. Dies ist in der Regel nach 72 Stunden der Fall.
Bei besonderen offiziellen Gebäudeschließungen (z. B. über die Weihnachtszeit) wird die automatische Löschung der Aufnahmen nach 72 Stunden ausgesetzt. Stattdessen kann die Speicherdauer bis zu maximal einer Woche nach Beendigung der Gebäudeschließungen verlängert werden, um die Möglichkeit zu gewährleisten, etwaige sicherheitsrelevante Vorfälle nach Wiederöffnung nachvollziehen zu können. Die Löschfrist im Einzelfall wird durch die Fakultätsleitung festgelegt und an die relevanten Personen kommuniziert (z. B. Fakultätsmitglieder, Gebäudemanagement). Nach Wiederöffnung müssen die Fakultätsleitung und die verantwortlichen (Labor-)Leitungen unverzüglich prüfen, ob es in den Räumlichkeiten zu Schäden oder Entwendungen gekommen ist.
Nach Ablauf der Frist werden die Aufzeichnungen automatisch und unwiderruflich gelöscht, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung oder ein akuter Bedarf, bestimmte Aufnahmen im Rahmen einer laufenden Untersuchung zu sichern.
Welche weiteren Betroffenenrechte bestehen?
Jede vom Betrieb der Videoüberwachung betroffene Person hat umfangreiche Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- Recht auf Löschung der Daten unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 17 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).
Selbstverständlich können Betroffene sich bei Beschwerden an den Dekan der Fakultät und/oder die Dekanatsreferentin (Frau Schulz) wenden. Auch können sie sich jederzeit an die Datenschutzbeauftragte der TH Köln und an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wenden.
Weitere interne Informationen finden Fakultätsmitglieder in Confluence unter Informationen zur Videoüberwachung.