Schwarzes Brett
Reiter
Schwarzes Brett
Liebe Student*innen,
die hier aufgeführten Lehrveranstaltungsausfälle und kurzfristigen Sprechstundenänderungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können von uns nur ins Netz gestellt werden, sofern sie uns seitens der Dozenten rechtzeitig mitgeteilt werden. Grund des Ausfalls können unter anderem Krankheit oder andere dienstliche Verpflichtungen sein. Bitte beachten Sie auch die aufgeführten Stundenplanänderungen und -ergänzungen.
Bitte beachten Sie die vorlesungsfreien Tage an Ostern, Pfingsten und Weihnachten/Neujahr (siehe Semesterfristen)
die hier aufgeführten Lehrveranstaltungsausfälle und kurzfristigen Sprechstundenänderungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können von uns nur ins Netz gestellt werden, sofern sie uns seitens der Dozenten rechtzeitig mitgeteilt werden. Grund des Ausfalls können unter anderem Krankheit oder andere dienstliche Verpflichtungen sein. Bitte beachten Sie auch die aufgeführten Stundenplanänderungen und -ergänzungen.
Bitte beachten Sie die vorlesungsfreien Tage an Ostern, Pfingsten und Weihnachten/Neujahr (siehe Semesterfristen)
LV-Ausfall Belketin-Dikme von Mo. 25.11. bis Do. 28.11.
erstellt: 22.11.24
Gastvortrag "Jung, weiblich und extrem rechts. Frauen im (digitalen) Rechtsextremismus"
Wo? Raum 308
Wann? 27. November 2024 von 10.15 Uhr bis 11.15 Uhr
ReferentIn: Sandra Kero, Universität Bremen (ZemKi)
Veranstalter: Prof. Christine Horz-Ishak, ITMK
erstellt: 20.11.24
Raumänderung LV Grundlagen Übersetzen aus F1/F2 KURS 3 bei Frau Dahmer am Fr. 20.12. von Raum 209 in Raum 438
erstellt: 20.11.24
Erinnerung Prüfungsanmeldung
Liebe Studierende,
bitte denken Sie daran, sich für Prüfungen anzumelden und beachten Sie die Anmeldefrist.
Bitte beachten Sie auch: Bei Problemen müssen auch diese INNERHALB der Anmeldefrist gemeldet werden. Vorgänge, die nach der Frist eingehen, werden nicht bearbeitet.
erstellt: 19.11.24
BA Mehrsprachige Kommunikation - wichtige ergänzende Hinweise zu Ihren Kursen und Prüfungen zum 1. und 3. Fachsemester im Studienverlaufsplan
Bitte denken Sie daran:
1) Manche Kurse und Prüfungen kann man grundsätzlich nur im WiSe ablegen, also NICHT im SoSe nachholen oder wiederholen
Kurse und Prüfungen MIT kursintegrierten Teilleistungen zu den Modulen des 1. und 3. Fachsemesters werden entsprechend dem Studienverlaufsplan, also regelmäßig immer nur im WiSe angeboten. Sie können also im SoSe NICHT nachgeholt oder wiederholt werden, sondern erst wieder, wenn die nächsten Kurse dazu angeboten werden (im WiSe 2025 / 26).
2) Zu Prüfungen des 1. und 3. Semesters im Verlauf, die man auch im SoSe nachholen oder wiederholen, gibt es in der Regel im SoSe keine Kurse
Prüfungen, die KEINE kursintegrierten Teilleistungen umfassen, können ohne Kurs und damit auch im SoSe nachgeholt oder wiederholt werden. Den Bedarf dafür melden Sie nach enstprechender Aufforderung zu Beginn des SoSe an Frau Buchstaller. Ausgenommen davon sind (s. oben) Prüfungen mit kursintegrierten Prüfungsleistungen, die wie gesagt nur MIT nochmaligem Kursbesuch absolviert werden können.
3) Es besteht bei Nachhol- und Wiederholungsprüfungen ohne Kurs kein grundsätzliches Recht darauf, dass eine bestimmte Person Sie prüft
Frau Buchstaller nimmt Prüfungen, die ohne Kurs nachgeholt oder wiederholt werden können, in den Prüfungsplan auf, die Personen, die diese Prüfungen abnehmen, werden jedoch vom Prüfungsausschuss des ITMK bestellt. In der Regel werden zwar Personen bestellt, die unmittelbar davor Kurse dazu angeboten haben oder bei denen Sie davor den Kurs absolviert haben, es gibt aber kein grundsätzliches Recht auf die Bestellung bestimmter Personen.
Ein Beispiel dazu: Falls die bisherige Prüferin / der bisherige Prüfer gerade nicht oder gar nicht mehr zur Verfügung steht (Beurlaubung, Pensionierung, Vertretungsregelungen o. Ä. ), können Sie Ihre Prüfung nur im Rahmen des weiter bestehenden bzw. möglichen Angebots nachholen oder wiederholen. Sie müssen.also ggf. den Kurs noch mal bei jemand anderem mitmachen oder sich mit den Lehrmaterialien einer anderen Person darauf vorbereiten.
Ergänzung für Studierende der PO 7 - Das Lehr- und auch das PRÜFUNGSANGEBOT zur PO 7 läuft nach und nach aus
Bis zum SoSe 2026 endet nach und das Kursangebot - inklusive Äquvialenzmöglichkeiten - Ihrer PO 7 und auch das Prüfungsangebot dazu:
Prüfungen zu Modulen, zu denen letztmalig ein Kurs nach PO 7 oder ein Äquivalent aus der PO 8 angeboten wird (s. Anhang der Auslaufordnung), sind nur noch drei Mal in Folge und insgesamt nur bis zum SoSe 2026 absolvierbar. Danach können keine Prüfungsversuche in der PO 7 mehr angemeldet und absolviert werden - also auch dann nicht, wenn Sie persönlich noch Prüfungsversuche zu bestimmten Modulen Ihres Verlaufs verfügbar hätten. Nach dem Wechsel in die PO 8 stehen Ihnen die Prüfungsversuche dort dann wieder zur Verfügung.
Ergänzung für alle - Sonderregelung zu Proseminar- und Seminar-Prüfungen (s. Modulhandbuch und im Fall der PO 8 die PO > Studienverlaufsplan)
grundständiges Proseminar nicht absolviert / bestanden > Sperre für die Teilnahme an den fortgeschrittenen Seminaren in zwei Schwerpunkten / Studienrichtungen
Solange Sie das Modul 17 1 Proseminar / 19 3 Wissenschaftliches Arbeiten und Schreibwerkstatt (PO 7) / 05 3 Wissenschaftliche Vertiefung: Proseminar (PO 8) des 3. Fachsemesters nicht bestanden haben, sind Sie für die Teilnahme an den fortgeschrittenen Seminar-Modulen der Schwerpunkte ,Translation' sowie ,Kultur und Medien' (PO 7) bzw. der Studienrichtungen A und B gesperrt, die im 4. Semester des Verlaufs vorgesehen sind: Sie werden zu den Kursen und Prüfungen dieser fortgeschrittenen Seminare nicht zugelassen, bevor Sie nicht das grundständige Proseminar bestanden haben.
Proseminar- / Seminararbeit nicht abgegeben oder bestanden > Sondermöglichkeit der Nachholung oder Wiederholung im unmittelbar folgenden Semester
Wenn Sie Ihre Hausarbeit im Proseminar nicht abgegeben oder bestanden haben, besteht ausnahmsweise - also NUR zu den Proseminar- und Seminar-Modulen - die Möglichkeit, die Prüfung trotz der seminarintegrierten Teilleistung im unmittelbaren Folgesemester zu Ihrem besuchen Proseminar ohne nochmaligen Kursbesuch nachzuholen oder zu wiederholen. Dafür gelten folgende Regeln:
Wenn Sie an einem Proseminar teilgenommen und nur die Hausarbeit am Ende nicht abgegeben oder bestanden haben, haben Sie ausnahmsweise das Recht im direkt anschließenden Semester und auch nur bei der Person, bei der Sie im Kurs waren, die Prüfung ohne nochmalige Kursteilnahme nachzuholen oder zu wiederholen. Die Prüferin oder der Prüfer stellt Ihnen ein neues Hausarbeitsthema aus dem Themenfeld des Kurses, an dem Sie teilgenommen haben.
erstellt am 19.11.2024
Bitte denken Sie daran:
1) Manche Kurse und Prüfungen kann man grundsätzlich nur im WiSe ablegen, also NICHT im SoSe nachholen oder wiederholen
Kurse und Prüfungen MIT kursintegrierten Teilleistungen zu den Modulen des 1. und 3. Fachsemesters werden entsprechend dem Studienverlaufsplan, also regelmäßig immer nur im WiSe angeboten. Sie können also im SoSe NICHT nachgeholt oder wiederholt werden, sondern erst wieder, wenn die nächsten Kurse dazu angeboten werden (im WiSe 2025 / 26).
2) Zu Prüfungen des 1. und 3. Semesters im Verlauf, die man auch im SoSe nachholen oder wiederholen, gibt es in der Regel im SoSe keine Kurse
Prüfungen, die KEINE kursintegrierten Teilleistungen umfassen, können ohne Kurs und damit auch im SoSe nachgeholt oder wiederholt werden. Den Bedarf dafür melden Sie nach enstprechender Aufforderung zu Beginn des SoSe an Frau Buchstaller. Ausgenommen davon sind (s. oben) Prüfungen mit kursintegrierten Prüfungsleistungen, die wie gesagt nur MIT nochmaligem Kursbesuch absolviert werden können.
3) Es besteht bei Nachhol- und Wiederholungsprüfungen ohne Kurs kein grundsätzliches Recht darauf, dass eine bestimmte Person Sie prüft
Frau Buchstaller nimmt Prüfungen, die ohne Kurs nachgeholt oder wiederholt werden können, in den Prüfungsplan auf, die Personen, die diese Prüfungen abnehmen, werden jedoch vom Prüfungsausschuss des ITMK bestellt. In der Regel werden zwar Personen bestellt, die unmittelbar davor Kurse dazu angeboten haben oder bei denen Sie davor den Kurs absolviert haben, es gibt aber kein grundsätzliches Recht auf die Bestellung bestimmter Personen.
Ein Beispiel dazu: Falls die bisherige Prüferin / der bisherige Prüfer gerade nicht oder gar nicht mehr zur Verfügung steht (Beurlaubung, Pensionierung, Vertretungsregelungen o. Ä. ), können Sie Ihre Prüfung nur im Rahmen des weiter bestehenden bzw. möglichen Angebots nachholen oder wiederholen. Sie müssen.also ggf. den Kurs noch mal bei jemand anderem mitmachen oder sich mit den Lehrmaterialien einer anderen Person darauf vorbereiten.
Ergänzung für Studierende der PO 7 - Das Lehr- und auch das PRÜFUNGSANGEBOT zur PO 7 läuft nach und nach aus
Bis zum SoSe 2026 endet nach und das Kursangebot - inklusive Äquvialenzmöglichkeiten - Ihrer PO 7 und auch das Prüfungsangebot dazu:
Prüfungen zu Modulen, zu denen letztmalig ein Kurs nach PO 7 oder ein Äquivalent aus der PO 8 angeboten wird (s. Anhang der Auslaufordnung), sind nur noch drei Mal in Folge und insgesamt nur bis zum SoSe 2026 absolvierbar. Danach können keine Prüfungsversuche in der PO 7 mehr angemeldet und absolviert werden - also auch dann nicht, wenn Sie persönlich noch Prüfungsversuche zu bestimmten Modulen Ihres Verlaufs verfügbar hätten. Nach dem Wechsel in die PO 8 stehen Ihnen die Prüfungsversuche dort dann wieder zur Verfügung.
Ergänzung für alle - Sonderregelung zu Proseminar- und Seminar-Prüfungen (s. Modulhandbuch und im Fall der PO 8 die PO > Studienverlaufsplan)
grundständiges Proseminar nicht absolviert / bestanden > Sperre für die Teilnahme an den fortgeschrittenen Seminaren in zwei Schwerpunkten / Studienrichtungen
Solange Sie das Modul 17 1 Proseminar / 19 3 Wissenschaftliches Arbeiten und Schreibwerkstatt (PO 7) / 05 3 Wissenschaftliche Vertiefung: Proseminar (PO 8) des 3. Fachsemesters nicht bestanden haben, sind Sie für die Teilnahme an den fortgeschrittenen Seminar-Modulen der Schwerpunkte ,Translation' sowie ,Kultur und Medien' (PO 7) bzw. der Studienrichtungen A und B gesperrt, die im 4. Semester des Verlaufs vorgesehen sind: Sie werden zu den Kursen und Prüfungen dieser fortgeschrittenen Seminare nicht zugelassen, bevor Sie nicht das grundständige Proseminar bestanden haben.
Proseminar- / Seminararbeit nicht abgegeben oder bestanden > Sondermöglichkeit der Nachholung oder Wiederholung im unmittelbar folgenden Semester
Wenn Sie Ihre Hausarbeit im Proseminar nicht abgegeben oder bestanden haben, besteht ausnahmsweise - also NUR zu den Proseminar- und Seminar-Modulen - die Möglichkeit, die Prüfung trotz der seminarintegrierten Teilleistung im unmittelbaren Folgesemester zu Ihrem besuchen Proseminar ohne nochmaligen Kursbesuch nachzuholen oder zu wiederholen. Dafür gelten folgende Regeln:
Wenn Sie an einem Proseminar teilgenommen und nur die Hausarbeit am Ende nicht abgegeben oder bestanden haben, haben Sie ausnahmsweise das Recht im direkt anschließenden Semester und auch nur bei der Person, bei der Sie im Kurs waren, die Prüfung ohne nochmalige Kursteilnahme nachzuholen oder zu wiederholen. Die Prüferin oder der Prüfer stellt Ihnen ein neues Hausarbeitsthema aus dem Themenfeld des Kurses, an dem Sie teilgenommen haben.
erstellt am 19.11.2024
Wichtige Hinweise zu einem freiwilligen Auslandssemester für MA-Studierende
MA-Studierende, die sich für ein Auslands-/Urlaubssemester im Jahr 2025/26 interessieren, finden in ILU Informationen unter:
https://ilu.th-koeln.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&cmd=sendfile&ref_id=132367
Es gilt die gleiche Bewerbungsfrist wie für die BA-Studierenden. Interessierten MA-Studierenden empfehlen wir, an der Infoveranstaltung "Auslandssemester 2025/26: Erasmus+ Auslandsstudium an ITMK-Partnerhochschulen 2025/26" am 25.11. oder 28.11. teilzunehmen. Weitere Informationen siehe:
https://www.th-koeln.de/informations-und-kommunikationswissenschaften/institut-fuer-translation-und-mehrsprachige-kommunikation--studierendenaustausch-innerhalb-der-eu-erasmus_49683.php
(Webseite derzeit noch in Bearbeitung)
https://ilu.th-koeln.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&cmd=sendfile&ref_id=132367
Es gilt die gleiche Bewerbungsfrist wie für die BA-Studierenden. Interessierten MA-Studierenden empfehlen wir, an der Infoveranstaltung "Auslandssemester 2025/26: Erasmus+ Auslandsstudium an ITMK-Partnerhochschulen 2025/26" am 25.11. oder 28.11. teilzunehmen. Weitere Informationen siehe:
https://www.th-koeln.de/informations-und-kommunikationswissenschaften/institut-fuer-translation-und-mehrsprachige-kommunikation--studierendenaustausch-innerhalb-der-eu-erasmus_49683.php
(Webseite derzeit noch in Bearbeitung)
Auch empfehlen wir die Teilnahme an den Infotagen "Café Mondial" des Referats für Internationale Angelegenheiten:
https://www.th-koeln.de/internationales/caf-mondial_83501.php
https://www.th-koeln.de/internationales/caf-mondial_83501.php
erstellt: 12.11.24
Wichtige Hinweise zum Auslandssemester für BAMK-Studierende ab dem 3. Semester:
- Speziell für ITMK-Studierende: Am 25.11. und 28.11. findet die Infoveranstaltung (remote + vor Ort) "Auslandssemester 2025/26: Erasmus+ Auslandsstudium an ITMK-Partnerhochschulen 2025/26" statt. Wir empfehlen allen BA-Studierenden, die im nächsten Jahr ihr Auslandssemester planen, an dieser Infoveranstaltung teilzunehmen, um einen Überblick über die Möglichkeiten, die wir am ITMK bieten, zu erhalten! Weitere Informationen siehe:
https://www.th-koeln.de/informations-und-kommunikationswissenschaften/institut-fuer-translation-und-mehrsprachige-kommunikation--studierendenaustausch-innerhalb-der-eu-erasmus_49683.php
(Webseite derzeit noch in Bearbeitung) - Speziell für ITMK-Studierende: Darüber hinaus werden spezielle Infoveranstaltungen zu bestimmten Partnerhochschulen angeboten:
Lateinamerika: Freitag, 29.11., 13:00 h per Zoom. Weitere Informationen siehe:
https://www.th-koeln.de/informations-und-kommunikationswissenschaften/institut-fuer-translation-und-mehrsprachige-kommunikation--studierendenaustausch-ausserhalb-der-eu_48657.php
GB/IRL: Mittwoch, 11.12., 13:00 h per Zoom. Weitere Informationen siehe:
https://www.th-koeln.de/informations-und-kommunikationswissenschaften/institut-fuer-translation-und-mehrsprachige-kommunikation--studierendenaustausch-innerhalb-der-eu-erasmus_49683.php
(Webseiten derzeit noch in Bearbeitung) - Für alle TH-Studierenden: Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) bietet Mitte November im Rahmen des Formats "Café Mondial" Online-Infoveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten an. Insbesondere die Sessions am 20. und 21.11. können für BAMK-Studierende im 3. Semester interessant sein:
https://www.th-koeln.de/internationales/caf-mondial_83501.php - BAMK-Drittsemester werden gebeten, vor der Teilnahme an o. g. Infoveranstaltungen unbedingt das Einführungsvideo im Online-Kurs zum Auslandssemester (Modul 07, PO8) angesehen zu haben. Den Kurs finden Sie in folgendem ILU-Bereich: https://ilu.th-koeln.de/goto.php?target=cat_171608&client_id=thkilu
(siehe auch Infomail von Frau Opfer vom 25.6.24). - Darüber hinaus bitten wir hiermit alle BAMK-Studierenden, deren obligatorisches AS im nächsten Jahr ansteht, auf jeden Fall einen Termin bei einer der Auslandssemester-Tutorinnen des ITMK zu buchen, um sich individuell zusätzliche Tipps rund um die Organisation des AS abzuholen oder bereits konkret gemeinsam nach Praktikumsplätzen usw. zu recherchieren:
https://ilu.th-koeln.de/goto.php?target=grp_264306_rcodeW7rVGQT9Cv&client_id=thkilu
erstellt: 12.11.24
erstellt: 07.11.24
Anmeldezeitraum für die Prüfungen WiSe 2024/25: 16.11. - 02.12.2024 (Ausschlussfrist!)
Verspätet eingehende Anmeldungen können nicht mehr bearbeitet werden!
Wichtige Informationen zum Ablauf der Prüfungsanmeldung WiSe 2024/25 (Stand: 30.10.2024). Bitte vor der Prüfungsanmeldung aufmerksam durchlesen und dringend beachten!
Verspätet eingehende Anmeldungen können nicht mehr bearbeitet werden!
Wichtige Informationen zum Ablauf der Prüfungsanmeldung WiSe 2024/25 (Stand: 30.10.2024). Bitte vor der Prüfungsanmeldung aufmerksam durchlesen und dringend beachten!
Datum der Mitteilung: 31.10.24
Nutzung der PC-Räume 313 und 314 als studentischen Arbeitsraum
Liebe Studierende,
wie die meisten von Ihnen wissen, können Sie die PC-Räume 313 und 314, außerhalb deren (Online-)Lehrveranstaltungszeiten, als studentischen Arbeitsraum nutzen. Bereits seit dem letzten Sommersemester gibt es keine Aufteilung mehr zwischen BA- und MA-Studenten. Die Türschilder werden noch entsprechend aktualisiert.
Zugangsregeln für die Nutzung als studentischer Arbeitsraum
- Bitte leihen Sie sich den Schlüsseltransponder für den PC-Raum 314 beim Pförtner im Erdgeschoss aus. Die Ausleihe muss mit Angabe des Vor- und Nachnamens, der Matrikelnummer und mit Unterschrift quittiert werden. Dies ist nur außerhalb der (Online)-Lehrveranstaltungszeiten möglich. Die Belegungszeiten können dem Raumbelegungsplan in https://univis.th-koeln.de entnommen werden.
- Es gibt nur einen Transponder pro PC-Raum. Damit auch die Studenten, die nach Ihnen kommen, in den Raum können, drehen Sie entweder das Schloß um oder stellen Sie einen Unterrichtsstuhl (keinen Drehstuhl) zwischen die Tür, damit die Tür offenbleibt
- Falls Sie den Raum verlassen, um auf Toilette zu gehen, und kein weiterer Student ist im Raum, drehen Sie das Schloß bitte wieder rum bzw. nehmen den Unterrichtsstuhl wieder weg. Die Tür geht in beiden Fällen von alleine zu
- Falls Sie den Raum verlassen, auch nur um Mittagspause zu machen, geben Sie bitte den Schlüsseltransponder sofort wieder beim Pförtner zurück. Falls Sie den Transponder an einen anderen Studenten weitergeben sollten, notieren Sie sich bitte dessen Vor- und Nachnamen mit Matrikelnummer und geben diese dem Pförtner weiter, damit dieser weiß, wer den Transponder am Ende abgibt, denn auch die Abgabe muss mit Angabe des Vor- und Nachnamens, der Matrikelnummer und mit Unterschrift quittiert werden.
erstellt: 24.10.24
Studentischer Arbeitsraum 418
Liebe Studierende,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen ab Freitag, den 25.10.2024, der Raum 418 (UB 48, 4. Etage) als Aufenthalts- und Arbeitsraum zur Verfügung steht. Sie haben dort die Möglichkeit, mit Ihren eigenen Geräten individuell oder in Gruppen zu arbeiten. Sie können auch mit entsprechenden Kopfhörern online-Veranstaltungen verfolgen.Nicht gedacht ist der Raum als Speiseraum. Natürlich können Sie dort Wasser trinken oder kleine Snacks zu sich nehmen, aber bitte keine Mittagessen o. Ä. abhalten. Wir bitten freundlichst darum, dies zu respektieren und insgesamt den Raum sauber zu halten.Der Raum wird morgens geöffnet und abends abgeschlossen, sodass es nicht notwendig ist, sich dafür einen Transponder beim Pförtner zu besorgen. Sollte der Raum trotzdem verschlossen sein, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Die Geschäftsleitung des ITMK
erstellt: 24.10.24
Zuletzt geändert: Gestern, 14:59, [anoghrek]