Schwarzes Brett

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Liebe Student*innen,

die hier aufgeführten Lehrveranstaltungsausfälle und kurzfristigen Sprechstundenänderungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können von uns nur ins Netz gestellt werden, sofern sie uns seitens der Dozenten rechtzeitig mitgeteilt werden. Grund des Ausfalls können unter anderem Krankheit oder andere dienstliche Verpflichtungen sein. Bitte beachten Sie auch die aufgeführten Stundenplanänderungen und -ergänzungen.

Bitte beachten Sie die vorlesungsfreien Tage an Ostern, Pfingsten und Weihnachten/Neujahr (siehe Semesterfristen)
LV-Ausfall Comparot von Di. 26.11. bis Do. 28.11.
erstellt: 25.11.24
LV-Ausfall Belketin-Dikme von Mo. 25.11. bis Do. 28.11.
erstellt: 22.11.24
Raumänderung LV Grundlagen Übersetzen aus F1/F2 KURS 3 bei Frau Dahmer am Fr. 20.12. von Raum 209 in Raum 438
erstellt: 20.11.24
BA Mehrsprachige Kommunikation -  wichtige ergänzende Hinweise zu Ihren Kursen und Prüfungen zum 1. und 3. Fachsemester im Studienverlaufsplan

Bitte denken Sie daran:

1) Manche Kurse und Prüfungen kann man grundsätzlich nur im WiSe ablegen, also NICHT im SoSe nachholen oder wiederholen

Kurse und Prüfungen MIT kursintegrierten Teilleistungen zu den Modulen des 1. und 3. Fachsemesters werden entsprechend dem Studienverlaufsplan, also regelmäßig immer nur im WiSe angeboten. Sie können also im SoSe NICHT nachgeholt oder wiederholt werden, sondern erst wieder, wenn die nächsten Kurse dazu angeboten werden (im WiSe 2025 / 26).

2) Zu Prüfungen des 1. und 3. Semesters im Verlauf, die man auch im SoSe nachholen oder wiederholen, gibt es in der Regel im SoSe keine Kurse

Prüfungen, die KEINE kursintegrierten Teilleistungen umfassen, können ohne Kurs und damit auch im SoSe nachgeholt oder wiederholt werden. Den Bedarf dafür melden Sie nach enstprechender Aufforderung zu Beginn des SoSe an Frau Buchstaller. Ausgenommen davon sind (s. oben) Prüfungen mit kursintegrierten Prüfungsleistungen, die wie gesagt nur MIT nochmaligem Kursbesuch absolviert werden können.

3) Es besteht bei Nachhol- und Wiederholungsprüfungen ohne Kurs kein grundsätzliches Recht darauf, dass eine bestimmte Person Sie prüft

Frau Buchstaller nimmt Prüfungen, die ohne Kurs nachgeholt oder wiederholt werden können, in den Prüfungsplan auf, die Personen, die diese Prüfungen abnehmen, werden jedoch vom Prüfungsausschuss des ITMK bestellt. In der Regel werden zwar Personen bestellt, die unmittelbar davor Kurse dazu angeboten haben oder bei denen Sie davor den Kurs absolviert haben, es gibt aber kein grundsätzliches Recht auf die Bestellung bestimmter Personen.
Ein Beispiel dazu: Falls die bisherige Prüferin / der bisherige Prüfer gerade nicht oder gar nicht mehr zur Verfügung steht (Beurlaubung, Pensionierung, Vertretungsregelungen o. Ä. ), können Sie Ihre Prüfung nur im Rahmen des weiter bestehenden bzw. möglichen Angebots nachholen oder wiederholen. Sie müssen.also ggf. den Kurs noch mal bei jemand anderem mitmachen oder sich mit den Lehrmaterialien einer anderen Person darauf vorbereiten.

Ergänzung für Studierende der PO 7 - Das Lehr- und auch das PRÜFUNGSANGEBOT zur PO 7 läuft nach und nach aus  

Bis zum SoSe 2026 endet nach und das Kursangebot - inklusive Äquvialenzmöglichkeiten - Ihrer PO 7 und auch das Prüfungsangebot dazu:
Prüfungen zu Modulen, zu denen letztmalig ein Kurs nach PO 7 oder ein Äquivalent aus der PO 8 angeboten wird (s. Anhang der Auslaufordnung), sind nur noch drei Mal in Folge und insgesamt nur bis zum SoSe 2026 absolvierbar. Danach können keine Prüfungsversuche in der PO 7 mehr angemeldet und absolviert werden - also auch dann nicht, wenn Sie persönlich noch Prüfungsversuche zu bestimmten Modulen Ihres Verlaufs verfügbar hätten. Nach dem Wechsel in die PO 8 stehen Ihnen die Prüfungsversuche dort dann wieder zur Verfügung.

Ergänzung für alle - Sonderregelung zu Proseminar- und Seminar-Prüfungen (s. Modulhandbuch und im Fall der PO 8 die PO > Studienverlaufsplan)

grundständiges Proseminar nicht absolviert / bestanden > Sperre für die Teilnahme an den fortgeschrittenen Seminaren in zwei Schwerpunkten / Studienrichtungen

Solange Sie das Modul 17 1 Proseminar / 19 3 Wissenschaftliches Arbeiten und Schreibwerkstatt (PO 7) / 05 3 Wissenschaftliche Vertiefung: Proseminar (PO 8) des 3. Fachsemesters nicht bestanden haben, sind Sie für die Teilnahme an den fortgeschrittenen Seminar-Modulen der Schwerpunkte ,Translation' sowie ,Kultur und Medien' (PO 7) bzw. der Studienrichtungen A und B gesperrt, die im 4. Semester des Verlaufs vorgesehen sind: Sie werden zu den Kursen und Prüfungen dieser fortgeschrittenen Seminare nicht zugelassen, bevor Sie nicht das grundständige Proseminar bestanden haben.

Proseminar- / Seminararbeit nicht abgegeben oder bestanden > Sondermöglichkeit der Nachholung oder Wiederholung im unmittelbar folgenden Semester

Wenn Sie Ihre Hausarbeit im Proseminar nicht abgegeben oder bestanden haben, besteht ausnahmsweise - also NUR zu den Proseminar- und Seminar-Modulen - die Möglichkeit, die Prüfung trotz der seminarintegrierten Teilleistung im unmittelbaren Folgesemester zu Ihrem besuchen Proseminar ohne nochmaligen Kursbesuch nachzuholen oder zu wiederholen. Dafür gelten folgende Regeln:
Wenn Sie an einem Proseminar teilgenommen und nur die Hausarbeit am Ende nicht abgegeben oder bestanden haben, haben Sie ausnahmsweise das Recht im direkt anschließenden Semester und auch nur bei der Person, bei der Sie im Kurs waren, die Prüfung ohne nochmalige Kursteilnahme nachzuholen oder zu wiederholen. Die Prüferin oder der Prüfer stellt Ihnen ein neues Hausarbeitsthema aus dem Themenfeld des Kurses, an dem Sie teilgenommen haben.


erstellt am 19.11.2024

Zuletzt geändert: Gestern, 08:39, [anoghrek]